Zur Debatte gestellt: Meinungen und Kontroverses -
Hinter den Kulissen der Wahlanfechtung
Interview mit dem Stadtrat Mathias Stahl
Nun spricht einer, der unmittelbar in die Prüfung der Wahlanfechtung eingebunden war
Wichtig zur zeitlichen Einordnung: Dieses Interview wurde vor der später bekannt gewordenen Angelegenheit um Philipp Preißler in Leipzig geführt. Die Aussagen von Mathias Stahl beziehen sich daher ausschließlich auf den damaligen Kenntnisstand und die Vorgänge rund um die Wahlanfechtung der Freiberger Oberbürgermeisterwahl.
Im Gespräch mit Forum Aktuell schildert Mathias Stahl seine Sicht auf die Vorgänge.
Herr Stahl, wie sind Sie an das Schreiben gelangt?
Vor dem Entscheid zum Amtsverweser erhielt ich am 12.01.2026 per E-Mail aus dem Vorstand der CDU-Fraktion zwei Word-Dokumente mit den Namen „2025_12_22_Anfechtungsklage gegen die Zurückweisung eines Wahleinspruchs neutral.docx“ sowie „Klage wegen Verletzung nach DSGVO neutral.docx“. Enthalten sind jeweils die Klageschriften mit dem Adressaten Verwaltungsgericht Chemnitz, jedoch ohne die Namen des Klägers oder von Unterstützern aufzuführen.
Wen sehen Sie als Urheber bzw. den Verfasser der Klageschriften?
Als Autor ist in den Dokumenteneigenschaften jeweils Steve Ittershagen eingetragen. Als Datum des letzten Drucks ist jeweils der 22.12.2025 aufgeführt. Das Datum des Abgabetermins der Wahlanfechtungsklage bei Gericht war der 23.12.2025. Der OBM-Kandidat Ittershagen hatte also zum Zeitpunkt der Einreichung der Anfechtungsklage bei Gericht Zugriff auf die Klagedokumente mit den detaillierten Argumentationen und stimmigen Datumsangaben zum Verfahren der Wahlanfechtung.
Auf Ihre Nachfrage hin bestritt er weder die Erstellung der Dokumente noch seine Beteiligung an der Vorbereitung des Klageverfahrens, sondern erklärte nur, sich zum Verfahren der Wahlanfechtung nie öffentlich geäußert zu haben. Insgesamt legt das für mich eine Urheberschaft der Klageschriften durch den CDU-Fraktionsvorsitzenden sehr, sehr nahe.
Gibt es über die Klageentwürfe hinaus noch weitere Anhaltspunkte für die Beteiligung von Steve Ittershagen?
Die E-Mail mit der Anfechtungsklage im Anhang war eine Weiterleitung von seiner persönlichen E-Mail-Adresse aus, welche ich hier aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nenne. Zudem waren beide E-Mails mit seinem persönlichen E-Mail-Fuß gekennzeichnet.
Warum hat man Sie Ihrer Meinung nach über die Klageschriften informiert?
Nach der Berichterstattung zum OBM-Wahlkampf war jeder politisch Verantwortliche in Freiberg angehalten, die Ordnungsmäßigkeit des Wahlkampfes zu bewerten und bei Bedarf in Widerspruch zu gehen. Dieser Prüfung sind wir zusammen mit dem CDU-Fraktionsvorstand nachgekommen, beurteilten aber als AfD Fraktion die Kritikpunkte am Wahlkampf als nicht substantiiert genug. Obwohl ein parteiübergreifender Einspruch sehr viel mehr Gewicht gehabt hätte, sahen wir von einer Anfechtung der Wahl ab.
Hier endete dann auch die gemeinsame Prüfung. Ich konnte mich zunehmend nicht des Eindrucks erwehren, dass man uns gern „vors Loch geschoben“ hätte. Ich mache es daran fest, dass Herr Ittershagen nie die Bereitschaft erkennen ließ, persönlich in Widerspruch zu gehen.
Nach der Zurückweisung der Wahlanfechtung und der Bereitschaft von Herrn Preissler, sich für das Amt des Amtsverwesers zu bewerben, ging es dann um das Abstimmungsverhalten der AfD-Fraktion im Verfahren und mir als Fraktionsvorsitzenden speziell um die Frage, ob hinsichtlich unserer Gründe, nach dem 2. Wahlgang keinen Widerspruch eingelegt zu haben, substantiell neue Argumente hinzugekommen waren. Deswegen wurden mir die neutralen Klageschriften zugesendet.
Aufgrund keiner neuen Erkenntnisse bezüglich des Wahlkampfes fiel dann meine Argumentation in der Fraktion konsequent pro Amtsverweser aus.
Ihre Fraktion hat sich dann im Zusammenhang mit der Bestellung des Amtsverwesers für dessen Einsetzung entschieden. Gab es dazu Reaktionen aus dem Umfeld der CDU-Fraktion?
Nach dem Entschluss der Fraktion bzw. meiner Pressemitteilung dazu wurde mir dann die Zusammenarbeit mit der CDU-Fraktion im Stadtrat durch Herrn Ittershagen mit einer bemerkenswert emotionalen Mail beendet.
Wie schätzen Sie persönlich das Klageverfahren ein? Gab es aus Ihrer Sicht stichhaltige Argumente?
Als AfD Freiberg holten wir juristischen Rat ein. Wir wurden dahingehend informiert, dass für eine begründete Wahlanfechtung auffallend grobe Verstöße und eine sogenannte Mandatsrelevanz nachgewiesen werden sollten. Bei einer wirksamen Begünstigung eines Kandidaten bei einer Wahl, z. B. unter Missbrauch einer Amtsstellung mit Amtsmitteln, muss es zu einem tatsächlichen Mehr an Stimmen gekommen sein. Das wurde nicht gesehen.
Zudem wurde als ein entscheidender Orientierungssatz aufgeführt: „Die Verletzung der wahlrechtlichen Normen an sich kann nicht zur Ungültigkeit der Wahl führen, wenn der mehrheitliche Wille der Wahlberechtigten nicht verfälscht wurde.“
Im Angesicht der Argumentation und des klaren Wahlergebnisses folgten wir der juristischen Einschätzung.
Im Grunde genommen ist das Verfahren gegen die Oberbürgermeisterwahl in sich zusammengefallen. Das lag im Wesentlichen auch daran, dass der Kläger in keiner Weise darstellen konnte, worauf er seine Klage begründet. Das wirft die Frage auf, wer ihm die in der Klage nachzulesenden Informationen zugespielt hatte.
Die Aussagen des Herrn Seidel in der Freien Presse, „eigenverantwortlich“, ohne „politische Steuerung im Hintergrund“ und ohne „Gruppe, die dieses Verfahren lenkt“, zu handeln, können nun sehr kritisch hinterfragt werden!
Die eher rudimentären Kenntnisse über Freiberger Politik oder die widersprüchlichen Aussagen vor Gericht zum Zustandekommen der Unterstützerunterschriften ließen sich nun herleiten, da nur eine indirekte Beteiligung von Herrn Seidel in Frage käme.
Aus meiner Sicht kommen aber noch weitere Fragen hinzu:
Warum stellt sich Herr Seidel offenbar als Strohmann für eine Klage zur Verfügung? Verpflichtungen?
Warum fällt die Wahl des Anwalts auf die Kanzlei des ehemaligen grünen sächsischen Staatsministers für Energie und Klimaschutz Günther? Sollte mit der Anwaltswahl die Öffentlichkeit auf eine falsche Fährte gelockt werden?
Warum würde ein Kandidat nicht selber in Widerspruch gehen, wo man doch offensichtlich von der Stichhaltigkeit der Argumente überzeugt ist, wie die Einreichung der Klage ja nahelegt. Fehlte es an Courage?
Schließlich ist ja ein Kandidat in eigener Sache, ohne Unterstützerunterschriften, einspruchsberechtigt! Doch kein Kandidat legte Beschwerde ein! Im Nachhinein das Gericht zu kritisieren, nicht in der Sache entschieden zu haben, hätte man sich dadurch sparen können.
Welches Bild wirft dieses Klageverfahren auf das Demokratieverständnis der handelnden Personen?
Die Lage unseres Landes ist viel zu ernst, als dass unsere Institutionen leichtfertig angefochten oder missbraucht werden sollten. Eine Wahlanfechtung im Verborgenen gehört dazu. Ihre Legitimität und ihr rechtsstaatlicher Gebrauch sind das Einzige, was uns vor Willkür bewahrt.
Nur eine öffentliche Klageführung mit nun augenscheinlichem Urheber sowie allen Unterstützern wäre ihnen angemessen gewesen.
Was hat Sie veranlasst, mit Ihrem Wissen nun in die Öffentlichkeit zu gehen?
In Kommentaren nach der Entscheidung zur Wahlanfechtung der OBM-Wahl Freiberg wurde u. a. vorgeschlagen, durch den Wahlkampf ausgehobene Gräben zuzuschütten und sich auf kommende Aufgaben zu konzentrieren.
Grundsätzlich ist dem zuzustimmen.
Nur sollte die Öffentlichkeit sowie handelnde Personen vorher wissen, welche Gräben wo liegen und welche lohnenswert sind, zugeschüttet zu werden.
Die Gräben sind nun skizziert und können ab jetzt debattiert werden.
Vielen Dank, Herr Stahl und Glück auf!