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Philipp Preissler ist Oberbürgermeister.
von: Holger Reuter
Mit Schreiben vom 24. Juni 2026 zeigt Philipp Preissler dem Landkreis an, dass er das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Freiberg angetreten hat. Vorausgegangen war, die von vielen Rechtsexperten erwartete Rücknahme der Klage gegen die Oberbürgermeisterwahl durch den Kläger. Damit gibt es kein Rechtsmittel mehr, um die Rechtmäßigkeit der Wahl in Zweifel zu ziehen.
Auch die Spekulation um mögliche Neuwahlen für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Freiberg fanden damit im Gerichtssaal des Chemnitzer Verwaltungsgerichts am 23.06.2026 ein jähes Ende. Der Gerichtssaal war gut gefüllt. Zahlreiche Freiberger wollten Zeuge dieser Verhandlung sein.
Unter den Anwesenden waren einige Unterstützer von Philipp Preissler, von den Querelen um die Oberbürgermeisterwahl mittel- und unmittelbar Betroffene und interessierte Bürger. Doch nicht alle durften der Verhandlung beiwohnen. Auf Antrag der Klägerseite mussten Steffen Judersleben (Organisator des Freiberger Nepallaufes) und Hauptamtsleiter Udo Neie den Saal verlassen. Die Klagevertretung sah in ihnen mögliche Zeugen.
Mit Eintritt in die Verhandlung legte der Anwalt des Klägers die Beweggründe seines Mandanten dar, die ihn zur Klage veranlassten. Geklagt hatte der Freiberger Bürger Marcus Seidel. Er fühlte sich nach eigenen Aussagen in seinen Rechten als Wähler verletzt. Der vorsitzende Richter Dr. Schaffarzik stellte dazu klar fest, dass das so nicht gegeben sei. Marcus Seidel sei in seiner Wahlhandlung nicht behindert wurden und wäre somit auch nicht in seinen Rechten als Wähler verletzt gewesen.
Damit blieb als Verhandlungsgegenstand noch die Beschwerde gegen die Oberbürgermeisterwahl und im Besonderen die Frage, ob diese rechtmäßig zu Stande gekommen war. Das Landratsamt Mittelsachsen hatte die Beschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, dass nicht zweifelsfrei nachzuvollziehen war, ob die Unterschriften in Kenntnis des Einspruchsgegenstandes erfolgt sind. Die Liste der Unterzeichner hätte keinen Bezug zum Beschwerdeschreiben gehabt.
Dagegen hat Marcus Seidel Beschwerde eingelegt. Auf Nachfrage des vorsitzenden Richters, wie die Unterschriftensammlung zu Stande gekommen ist und warum die Unterschriftensammlung auf drei Listen erfolgte macht der Kläger widersprüchliche Aussagen.
Zuerst behauptete er, er habe die drei Listen gewählt, weil er im Arbeitsleben steht und nicht zu viel Zeit hat die Unterschriften beizubringen. Später korrigiert er sich und erklärt die Unterschriften mit dem Klageschreiben zusammen zur Unterschrift vorgelegt zu haben. Die Bemerkung des Vertreters des Landratsamtes, wieso Unterschriften ein Datum haben welches vor dem Datum des Klageschreibens liegt, bleibt allerdings unbeantwortet.
Nach Anhörung der Klageparteien zitiert der vorsitzende Richter Vergleichsurteile, so auch das des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 07.11.2013. Hier hatte das Sächsische Oberverwaltungsgericht bereits in einem deckungsgleichen Fall entschieden und den Antrag der Klägerin zurückgewiesen. Der Klagepartei wurde nahegelegt, die Klage zurückzuziehen, da mit einer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht nicht damit zu rechnen sei, dass dieses eine abweichende Entscheidung zu seiner damaligen trifft.
Nach einer Auszeit war die Klageseite dazu nicht bereit, änderte dann aber ihre Meinung und zog die Klage zurück. Ein Geschmäckle bleibt nach dieser Verhandlung und die Frage, wie sind die Unterschriften wirklich zu Stande gekommen und woher hatte der Kläger die zielgenauen Informationen die er als Klagebegründung anführte. In der Verhandlung hinterließ er nicht den Eindruck, dass er über umfangreiches politisches Insiderwissen verfügt.
In nachgelagerten Aussagen versuchte die Klagepartei dann noch dem Oberbürgermeisterwahlkampf von Philipp Preissler ein Geschmäckle anzuheften und damit das Zustandekommen des Ergebnisses noch einmal in Frage zu stellen.
„Doch was soll ein Kandidat nach seiner Nominierung machen, soll er die Öffentlichkeit meiden und sich in seiner Wohnung einschließen bis der Wahlkampf vorbei ist?“ fragt Dr. Henry Heinrich. Keiner der Wahlkämpfer hat das getan. Und was am Ende wirklich bleibt ist die Frage, wie wird Philipp Preissler das ihm durch den Wähler entgegengebrachte Vertrauen zum Wohle Freibergs einsetzen. „Die von interessierten Kreisen aufgerissenen Gräben sollten nun zum Wohle unserer Stadt wieder zugeschüttet werden.“ erklärt Marco Weißbach von Bürger für Freiberg.