Zur Debatte gestellt: Meinungen und Kontroverses -

Blick nach Chemnitz: Mein Freund der Baum ....

von: Bob Polzer

Baumschutz vs. Bürgerrechte

Baumschutz © Bob Polzer 2026

Der deutsche Wald gehört zu den grundlegendsten Attributen unseres Landes, wenn es um Heimat und Verwurzelung der Deutschen mit dieser geht. Die deutsche Romantik hat die Natur und vor allem auch die Wälder in ein besonderes Licht gestellt. Es ist sicher eine Reflektion des Traumas der großen Waldrodungen des Mittelalters und der frühen Neuzeit, als flächendeckende Abholzungen für Landgewinnung, Berg- und Schiffbau, Siedlungsbau und Heizung die früheren Urwälder rasant schrumpfen ließen. Hans Carl von Carlowitz wird als erstem die um sich greifende Erkenntnis zugeschrieben, dass man nur so viel Holznutzung betreiben kann, wie nachwächst, wofür man dann auch aktiv sorgen muss. Diese Überlegungen entstanden allerdings nicht aus reiner Naturfreundlichkeit, sie hatten ihren Hintergrund in eher wirtschaftlichen Erwägungen, war doch Carlowitz im Staatsauftrag für Sachsen unterwegs. Seitdem ist die Vergrößerung und Vermehrung des Waldes in Deutschland mehr oder weniger Staatsziel.

Für die Städte und Gemeinden gehört es hierzulande ebenfalls zum Selbstverständnis ein „grünes“ Erscheinungsbild zu haben. Dieser Anspruch wird von einer überwiegenden Mehrheit der Bewohner vertreten. Schon immer gab es Proteste, wenn scheinbar ohne vernünftigen Grund für Bauprojekte viele Bäume weichen mussten. Schon in der DDR gab es eine Baumschutzverordnung, aufgrund derer die Fällung von Bäumen einer Genehmigung bedurfte. Mit der Wiedervereinigung wuchs den Gemeinden das Recht zu, eigene Baumschutzsatzungen zu erlassen. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Allgemeine Schranken für die Beseitigung von Bäumen finden sich nämlich auch in den einschlägigen naturschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes und der Länder.
Auch in Chemnitz gibt es seit 1994 eine Baumschutzsatzung, welche im Wesentlichen bis heute gilt. Eine aus rechtlichen Gründen erforderliche Überarbeitung hat die AfD-Fraktion in Chemnitz im Jahr 2025 veranlasst, doch einmal etwas genauer hinzuschauen. Neben den sehr weitreichenden Schutzbestimmungen, nach denen ein Fällantrag teilweise schon für Bäume ab 30 cm Stammumfang erforderlich wurde, war auch das Thema von Ersatzpflanzungen recht unkonkret geregelt. Immerhin war die Stadt verpflichtet, im Bedarfsfall Flächen für Ersatzpflanzungen bereitzustellen, was mit der Überarbeitung der Satzung entfallen sollte. Damit wäre dann verbunden, hohe Ausgleichszahlungen an die Stadt zu leisten, wenn auf dem eigenen Grundstück Ersatzpflanzungen nicht möglich oder gewollt sind.

Ein Beispiel: auf dem elterlichen Grundstück wurden mehrere Ziertännchen gepflanzt, welche nach 20-30 Jahren nun Ausmaße erreicht haben, welche inzwischen eine Fällung erforderlich machen. Die Eltern haben sich an das Thema nicht mehr herangetraut, mittlerweile muss sich der Nachwuchs, welcher das Grundstück übernommen hat, damit herumplagen. Nun stehen aber die 3 Tannen mit einem Stammumfang von mittlerweile 80 cm (nur ca. 25 cm Durchmesser!) unter Schutz und bedürfen einer Fällgenehmigung. Da auf dem Grundstück weiterer Baumbestand vorhanden ist, sollen keine Ersatzpflanzungen erfolgen. Damit ist der Erbe/Eigentümer des Grundstückes verpflichtet, den Gegenwert von 15 Hochstämme mit einen Stammumfang 14 – 20 cm an die Stadt zu zahlen, zuzüglich einer Pflanzpauschale von 30%. Dies alles für Bäume, die in dieser Art weder vorgesehen noch notwendig waren. Allein die Stadt profitiert von so einer Regelung, womit der Baumersatzfonds aufgestockt wird, um geschädigte Straßenbäume zu ersetzen.

Es kann jedoch nicht die Aufgabe privater Grundstücksbesitzer sein, für Bäume, welche das Grundstück übermäßig begrünen und daher beseitigt werden müssen, neben den oftmals schon hohen Kosten für die Beseitigung auch noch Ausgleichszahlungen an die Stadt zu leisten.
Der Stadtrat der Stadt Chemnitz hat daher eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche die Anforderungen an die Baumschutzsatzung dahingehend überprüft, notwendigen Baumschutz mit den Freiheitsrechten der Grundstückseigentümer und den, mit dem Baumschutz einhergehenden Kosten in ein vernünftiges Verhältnis zu bringen. So wird zum Beispiel angestrebt, dass Ausgleichszahlungen grundsätzlich entfallen können, wenn ausreichender Baumbestand auf den Grundstücken bestehen bleibt. Es sollen Zustände vermieden werden, dass Bäume gar nicht erst gepflanzt oder vorzeitig gefällt werden, aus Furcht vor hohen Kostenbelastungen durch die Baumschutzsatzung. Als Vorbild hinsichtlich der geschützten Stammumfänge dient die Baumschutzsatzung der Stadt Freiberg mit 100 cm Stammumfang oder die erst kürzlich unter maßgeblicher AfD-Beteiligung beschlossene Baumschutzsatzung der Stadt Zwickau, welche ebenfalls 100 cm Stammumfang festsetzt und darüber hinaus auch Nadelbäume generell aus dem Baumschutz heraushält.
Nach der Sommerpause 2026 soll nunmehr ein abgestimmter Entwurf der Baumschutzsatzung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Über den Autor

Bob Polzer © Privat 2026

Wir konnten Bob Polzer als Volkskorrespondent gewinnen. Er ist Stadtrat für die AfD in Chemnitz. Er versorgt uns regelmäßig mit dem Blick nach Chemnitz.

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