Eine Strafanzeige ist kein Urteil. Das wegen Volksverhetzung , Beleidigung und übler Nachrede geführte Ermittlungsverfahren gegen Mathilda Huss erwies sich als unbegründet und wurde eingestellt. Dass Teile der Lokalpresse ihre Vorwürfe dennoch darauf aufbauten, sagt mehr über das journalistische Selbstverständnis einzelner Akteure aus als über die zu Unrecht beschuldigte Wissenschaftlerin.