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Gerichtsreport: Nächtliche Personenkontrolle eskalierte
von Bent Irmscher
FORUM AKTUELL berichtet regelmäßig über Kriminalfälle aus dem Freiberger Amtsgericht
Am 14. Oktober kam es am Amtsgericht Freiberg zur Verhandlung gegen den Angeklagten Maik S. (Name von der Redaktion geändert) auf Grundlage des Straftatbestands „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“.
Was war passiert?
Die Angaben, welche die als Zeugen geladenen Polizisten im Prozess machten, deckten sich sogar zum größten Teil mit denen des Angeklagten. In den frühen Morgenstunden des 29. September 2025 hätten die sich auf Streife befindlichen Polizisten auf dem Obermarkt zwei verdächtige Personen ausgemacht. Als sie die Polizei bemerkten, gingen diese zügig in Richtung Kaufhausgasse. Die Polizei war auf diese Personen aufmerksam geworden, weil einer von ihnen (der spätere Angeklagte Maik S.) auf seinem nächtlichen Spaziergang durch die Altstadt eine Art silbernen Eimer mit sich geführt hatte. Dieser hat sich später als Champagnerkühler herausgestellt. Zum damaligen Zeitpunkt hatten sich Einbrüche in Freiberger Geschäften gehäuft. Deshalb entschieden sich die Beamten dazu, eine Identitätsfeststellung bei diesen Passanten durchzuführen. Diese sei zunächst harmonisch verlaufen. Allerdings soll Maik S. im weiteren Verlauf ungeduldig geworden sein. Er habe versucht, sich selbst aus der Maßnahme zu entlassen. Der Begleiter des ca. 40-jährigen ausgebildeten Kochs soll beschwichtigend auf ihn eingewirkt haben, sodass er später von der Polizei nach Hause geschickt wurde. Die Polizeibeamten waren noch damit beschäftigt, eine Datenabfrage im Register durchzuführen. Sie wollten feststellen, ob gegen den Kontrollierten ein offener Haftbefehl vorliegt. Sie mussten Maik S. daraufhin körperlich fixieren. Vor diesem Hintergrund soll es dann auch zu körperlichem Widerstand und Beleidigungen seitens S. gegen die Polizei gekommen sein. Er sei daraufhin zur Dienststelle gebracht worden, wo bei einem Alkoholtest ein Wert von 1,02 Promille festgestellt wurde. Gegen einen anschließenden Drogentest im Krankenhaus soll sich der Angeklagte gewehrt haben, sodass ihm für den Transport eine Spuckhaube angelegt werden musste. Er hatte gedroht, die Beamten anzuspucken. Während des Transports kam es zu einem weiteren Zwischenfall, bei dem Maik S. den gegenübersitzenden Beamten getreten haben soll, wie auch aus einem im Prozess gezeigten Video ersichtlich wurde. Nachdem der Drogentest durchgeführt worden war, sei der Angeklagte entlassen worden.
Maik S. wies in seiner Darstellung darauf hin, dass er sich gegen die Maßnahme in der Kaufhausgasse erst gewehrt habe, als die Polizei körperlich gegen ihn vorgegangen sei. Auch ein Pullover sei von den Beamten entwendet worden, den er nie zurückerhalten habe. Der Grund, aus dem der Angeklagte morgens gegen drei Uhr mit einem Champagnerkühler in der Stadt spazieren ging, blieb unklar.
Das Urteil
Obwohl das Vorstrafenregister des Angeklagten gut gefüllt war, fiel das Urteil milde aus. Maik S. wurde zu 8 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf 3 Jahre festgesetzt. Zu seinen Gunsten wurde berücksichtigt, dass seine letzte Verurteilung schon einige Zeit zurückliegt, sein Auftreten vor Gericht verhältnismäßig kontrolliert war und er über stabile Finanzen verfügt.