Windkraft eine neue Geisel der Menschheit?
von Holger Reuter
Die über Jahre geformte Landschaft unserer Heimat verliert nach und nach ihr Gesicht. Wo einst der Blick in die Ferne schweifte, blockieren Windkraftanlagen den Fernblick. Die in Deutschland erzwungene Energiewende beschert uns diesen Anblick, der für so manchen nur schwer zu ertragen ist.
Schlimmer wird es, wenn Windkraftanlagen die gewohnte Ruhe stören und solange der Wind nur ausreichend bläst, tun sie das Tag und Nacht.
Jeder kann irgendwann betroffen sein, sofern er nicht im Zentrum einer größeren Stadt wohnt. So jüngst geschehen in Freiberg im Ortsteil Kleinwaltersdorf.
Zwei 246 Meter hohe Windkraftanlagen schaffen seit einigen Monaten die Voraussetzungen dafür, dass sich die Menschen durch deren Lärm in ihrer Lebensqualität stark eingeschränkt fühlen.
Beschwerden bei der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Mittelsachsen, finden kaum Gehör. Auf eine Anfrage, die die Stadt Freiberg in dieser Sache an das Landratsamt schickte, erhielt sie eine Antwort, welche in Ohren der Betroffenen wie Hohn klingt.
Da liest man: „Weil es im Umfeld der Betroffenen bisher keine vergleichbaren lärmrelevanten Anlagen gegeben hat, wird die nun mehr lediglich durch den Mindestschutz der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), welcher sich unter Berücksichtigung der bauplanungsrechtlichen Einstufung ergibt, zulässige Schallimmission als zu laut empfunden.“
Diese Aussage empört Susann Krumbiegel, eine Anwohnerin im Einflussbereich der zwei neu errichteten Windkraftanlagen: „Ich bin mit meiner Familie in den ländlichen Raum gezogen, weil ich die Ruhe und die Natur liebe. Ich wollte mich auf meinem Grundstück nach einem arbeitsreichen Tag erholen. Damit ist es nun vorbei. Wenn starker Wind weht, leben wir von der Geräuschkulisse her wie auf einem Flugplatz.“ Wenig bürgerfreundlich findet sie die Reaktionen des Landratsamtes auf ihre Beschwerden. „Hier erwarte ich Hilfe und keine Begründung der für uns unannehmbaren Zustände“ betont sie.
Diese Meinung vertritt sie nicht allein. Viele Kleinwaltersdorfer sehen das ähnlich.
So auch Dr. Henry Heinrich „Wir können nicht mehr bei offenem Fenster schlafen und leiden unter Schlafstörungen“.
Zulässige Lärmbelastungen am Emissionsort sind in diesem Fall 60dB am Tag und 45dB in der Nacht. Private Messungen ergaben nachts bereits Überschreitungen des Höchstwertes.
Diese werden jedoch nicht anerkannt und veranlassen somit das Landratsamt auch nicht hier etwas zum Wohl seiner Bevölkerung zu tun. Stattdessen bezieht man sich auf die Schallprognose und Referenzmessungen. Geholfen ist den Kleinwaltersdorfern damit nicht. Kein Wunder, dass der leidgeplagte Kleinwaltersdorfer sich für das neue Jahr möglichst keinen Wind wünscht.
Darf man nun vom zuständigen Landratsamt erwarten, dass es sich um die Belange seiner Bürger kümmert? Wir werden sehen, ob es hier in Zukunft ein positives Eingreifen der zuständigen Behörde im Interesse der betroffenen Bürger gibt.
Schauen wir mal!